AGB

1. Allgemeines

Auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen Alexa Lea Spinzig und der Klientin ein Vertrag zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die auf der Webseite https://mamaaufaugenhohe.de/ beworben werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klientin werden zurückgewiesen.

Die Beratung erfolgt stets nach bestem Wissen und Gewissen. Es handelt sich immer um Denkanstöße und Handlungsvorschläge. Die Verantwortung für das Vorgehen liegt jederzeit und in vollem Umfang bei der Klientin.

Der Ort der Durchführung wird bei Terminvereinbarung festgelegt. In der Regel ist dies die online.


2. Persönliche Daten

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Beratung,  sowie zu Verwaltungszwecken werden persönliche Daten der Klientin und des Kindes erhoben und gespeichert. Die Daten werden ohne gesondertes Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben.


3. Buchung und Stornierung

Terminvereinbarungen per Telefon, E-Mail, Kontaktformular, WhatsApp sind verbindlich. Mit der Vereinbarung eines Termins akzeptiert die Klientin die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wird der Termin nicht mindestens 24h vorher abgesagt, werden die Kosten der geplanten Leistung voll in Rechnung gestellt.

Dies gilt auch für kurzfristig einsetzende Krankheit! Ich versuche so gut es mir möglich ist abgesagte Termine neu zu vergeben, sollte mir dies nicht möglich sein, wird der Betrag in Rechnung gestellt!


4. Kosten und Zahlungsweise

Es gelten die auf dieser Website veröffentlichten Preise.

Die Kosten für Stillberatung werden in Deutschland nicht von den gesetzlichen

Krankenkassen übernommen. Alle entstehenden Kosten sind von der Klientin

persönlich zu tragen.


5. Gerichtsstand & Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Halle (Saale). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.